Ausstattung
| Heizungsart | Zentral |
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| Fahrstuhl | Personenaufzug |
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Beschreibung
Diese stilvolle 3-Zimmer-Wohnung im ersten Stock bietet eine durchdachte Raumaufteilung und hohen Wohnkomfort in exklusiver Lage zwischen den Weinbergen von Gries. Der offene Wohnbereich mit Küche führt auf den Balkon, der zu entspannten Momenten im Freien einlädt. Zwei Schlafzimmer und zwei elegant gestaltete Bäder mit Dusche schaffen ein harmonisches und angenehmes Wohngefühl.
Das Wohnprojekt entsteht im Rahmen der behutsamen Renovierung eines historischen Anwesens mit Bauernhaus und Stadel. Den Bewohnern steht ein gemeinschaftlicher Pool zur Verfügung, der für Erholung und Wohlbefinden sorgt.
Fußbodenheizung, kontrollierte Wohnraumlüftung und das städtische Fernwärmenetz gewährleisten effizienten und zeitgemäßen Komfort. Zwei private Garagen und ein Keller vervollständigen das Angebot.
Diese Immobilie vereint Stil, Qualität und Geschichte zu einem einzigartigen Zuhause in Bozen Gries.
Lage und Umfeld dieser Immobilie:
Diese exklusive Wohnadresse am Rafensteiner Weg in Bozen zählt zu den begehrtesten Lagen oberhalb der Stadt. Eingebettet in eine sonnige Hanglage zwischen Weinbergen und gepflegten Grünflächen bietet das Umfeld ein außergewöhnlich harmonisches Zusammenspiel aus Privatsphäre, Ruhe und gehobenem Wohnkomfort.
Die erhöhte Position eröffnet ein lichtdurchflutetes Wohngefühl, frische Hangluft und ein angenehm offenes Panorama ideal für alle, die Wert auf ein stilvolles und naturnahes Lebensumfeld legen. Gleichzeitig erreicht man das Stadtzentrum von Bozen in wenigen Minuten, ebenso wie renommierte Schulen, medizinische Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und die wichtigsten Verkehrsanbindungen.
Direkt vor der Haustür beginnen Spazier- und Wanderwege Richtung Ruine Rafenstein und Jenesien, was die Lage zusätzlich zu einem exklusiven Rückzugsort mit hohem Erholungswert macht.
Eine Adresse, die urbanen Komfort mit einer besonderen Wohnqualität verbindet perfekt für Käufer, die ein stilvolles Zuhause in Premiumlage suchen.
Vermittlungsvergütung:
Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft durch sein Zutun zustande gekommen ist.
Provision in Höhe von 4 % (vier Prozent) zzgl. gesetzlicher MwSt. auf den Verkaufspreis.
Der Anspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des Geschäfts und ist vom Käufer an den Makler innerhalb von 30 Tagen ab der Annahme des Kaufantrages oder der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages zu entrichten.
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